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Mensch, ärgere Dich nicht – informier Dich lieber!
„Das gilt nicht!“, will man rufen, wenn die eigene Spielfigur beim Mensch-Ärgere-Dich-Nicht kurz vor dem Ziel rausfliegt. Weil die Regeln in diesem Spiel aber eindeutig sind, hilft alles nichts – sich ärgern schon gar nicht 😉.
Bei der europäischen Hashtag#Verpackungsverordnung sind die Regeln nicht so eindeutig. Gilt die nur für B2C-Unternehmen? Und wenn ja, müssen wir als B2B- Unternehmen auch etwas beachten?
Um mehr über das Thema zu erfahren, haben wir von Glücksband Roth GmbH & Co. KG Ende Mai einen Workshop zum Thema besucht, bei der Südwesttextil e.V. in Stuttgart.
Referentin Salome Haar gab uns wertvolle Einblicke in folgende Themen:
- Neue Pflichten zur Registrierung und Kennzeichnung
- Unterschiedliche Anforderungen je nach Verpackungsart
- Nationale Umsetzungen: Was ist schon Gesetz, was kommt noch.
Die Antwort auf unsere Frage haben wir auch bekommen. Nämlich: Es kommt darauf an. Je nach Kundengruppe, Vertriebsweg und Verpackung kann auch B2B betroffen sein.
Fazit: Genau hinschauen lohnt sich.
Denn bei all den Regelungen und Ausnahmen zeigt sich: Wer denkt, er sei nicht gemeint, liegt womöglich daneben. Und muss seine Figur, aka Verpackung, am Ende doch aus dem Spiel nehmen.
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